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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Mit seiner unterschriebenen Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

1. Da die Teilnehmerzahl pro Lehrgang begrenzt ist, gilt eine Anmeldung als absolut verbindlich. Ist die Lehrgangsgebühr vor Kursbeginn nicht eingegangen, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden.

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2. Die Belegung eines Lehrgangs erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht, kann der Lehrgang auf einen späteren Termin verlegt werden, ohne dass Regressforderungen angemeldet werden können. Die bis dahin an die Jagdschulzentrum Schloss Ricklingen geleisteten Zahlungen werden dem Teilnehmer in vollem Umfang zurückerstattet.

 

3.   Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von dem Jagdschulzentrum Schloss Ricklingen nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

 

4. Das Jagdschulzentrum Schloss Ricklingen übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt das Jagdschulzentrum Schloss Ricklingen von Schadenersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei. Das Jagdschulzentrum  Schloss Ricklingen schließt die Haftung für vom Teilnehmer mitgebrachte Gegenstände wie Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Lehrbeauftragten des Jagdschulzentrum Schloss Ricklingen schuldhaft verursacht wurde.

 

5. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen persönlichen Gründen länger als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, so wird eine Stornogebühr von 30% der Lehrgangskosten fällig. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, ist der gesamte Lehrgangspreis zu zahlen. Bei Vermittlung einer Ersatzperson für den entsprechenden Kurs entfällt diese Regelung.

 

6. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven Zusammenarbeit sowohl mit dem Lehrkörper, als auch mit den anderen Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Kursverlauf. Sofern der Teilnehmer diese Vorgaben durch eigenes Verschulden nicht erfüllt oder Unterrichtsinhalte versäumt, behält sich das Jagdschulzentrum Schloss Ricklingen vor, ihn nicht zur vorgesehenen Prüfung zu melden.

 

7. Während der Schießausbildung sind alle Anweisungen der Schießleiter und des Standpersonals zu befolgen. Ein grober Verstoß kann mit sofortigem Ausschluss vom Schießbetrieb geahndet werden. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.

 

8. Bild- und Tonaufnahmen sind nur in Abstimmung mit dem Ausbildungsleiter gestattet.

 

9. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen und Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

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10. Der Kursteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechte sämtlicher Bilder und Videoaufnahmen, die während des Lehrgangs von der Kursleitung erstellt werden, der bei Jagdschule verbleiben.

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11. Der Kursteilnehmer erklärt sich damit einverstanden das alle Bilder und Videoaufnahmen die währen Lehrgangs erstellt werden zu Werbezecken verwänden werden können.

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12. Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des  Jagdschulzentrum Schloss Ricklingen an.

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Stand 01.07.2022

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